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Kündigungsfristen in Deutschland: Ein praktischer Leitfaden

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Endet ein Arbeitsverhältnis in Deutschland, ist der erste Blick der Kündigungsfrist zu widmen. Die gesetzliche Grundfrist beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, vier Monate nach zehn und bis zu sieben Monate nach zwanzig Jahren.

Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können abweichende Fristen vorsehen — eine Verkürzung unter die gesetzlichen Fristen zulasten der Arbeitnehmerseite ist aber grundsätzlich unzulässig. In der Probezeit (höchstens sechs Monate) gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, ist die kritischste Frist drei Wochen: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Zudem kann eine verspätete Meldung bei der Agentur für Arbeit zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen — die Arbeitsuchendmeldung sollte spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und keine Ausgleichsquittung, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.


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