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Ist Ihr Unternehmen mit dem aktuellen Recht konform?

Die Compliance-Pflichten nehmen rasant zu — Datenschutz, Geldwäscheprävention und zuletzt die Regulierung Künstlicher Intelligenz. Nachfolgend geben wir einen allgemeinen Überblick; die konkrete Lage Ihres Unternehmens bewerten wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

(Video folgt in Kürze — kontaktieren Sie uns für ein kurzes Vorstellungsgespräch.)

Was ändert sich im Bereich Unternehmens-Compliance?

In den letzten Jahren hat sich die Compliance-Last der Unternehmen erheblich ausgeweitet: Datenschutz nach DSGVO und KVKK, Pflichten zur Geldwäscheprävention (AML), Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG und vergleichbare Regelungen) sowie Hinweisgeber- und Meldesysteme betreffen inzwischen auch mittelständische Unternehmen unmittelbar.

Hinzu kommt die neueste und umfassendste Regelung: die KI-Verordnung der EU (AI Act). Für Unternehmen, die KI-Werkzeuge einsetzen oder ihren Kunden anbieten, treten je nach Einsatzbereich abgestufte neue Pflichten in Kraft.

KI-Pflichten in Deutschland

Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands; daneben wird auf nationaler Ebene ein Durchführungsgesetz (Entwurf des KI-MIG) vorbereitet, das die Aufsichtsstruktur regelt. Dieses Gesetz begründet keine neuen Pflichten — die materiellen Vorgaben ergeben sich aus der EU-Verordnung; als zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist jedoch die Bundesnetzagentur vorgesehen.

Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft: Im Februar 2025 wurden bestimmte KI-Praktiken (z. B. Social Scoring) verboten und eine grundlegende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (AI Literacy) verpflichtend. Im August 2025 begannen die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Für Hochrisiko-Systeme und Transparenzpflichten (z. B. Hinweis auf Chatbot-Kommunikation, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte) war August 2026 vorgesehen; derzeit läuft jedoch ein Revisionsverfahren (Digital Omnibus), das Verschiebungen vorsieht — der aktuelle Zeitplan kann sich ändern.

Die vorgesehenen Bußgelder sind erheblich: bei verbotenen Praktiken bis zu 7 % des weltweiten Umsatzes, bei Verstößen im Hochrisikobereich bis zu 3 %. Das deutsche Durchführungsgesetz sieht zudem eigene Bußgelder für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Informationspflichten vor.

Was ist zu tun?

Der Ansatz variiert von Unternehmen zu Unternehmen, der allgemeine Rahmen besteht jedoch aus drei Schritten: Inventarisierung der eingesetzten KI-Werkzeuge, Risikoklassifizierung dieser Werkzeuge (verboten / hochriskant / transparenzpflichtig / geringes Risiko) und darauf aufbauend die Einrichtung eines Compliance-Prozesses samt Dokumentation.

01

Inventar

Gemeinsam ermitteln wir, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Unternehmen wo und zu welchem Zweck eingesetzt werden.

02

Risikoklassifizierung

Wir bewerten jedes Werkzeug nach den Risikokategorien der EU-KI-Verordnung.

03

Compliance-Plan

Wir erstellen einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen, umsetzbaren Compliance- und Dokumentationsplan.

Wie können wir Sie unterstützen?

Als Kurtoğlu Legal unterstützen wir Sie dabei, Ihre bestehenden Compliance-Pflichten (einschließlich DSGVO/KVKK und AML) zu überprüfen und einen aktuellen Compliance-Rahmen zu schaffen, der auch Ihren KI-Einsatz umfasst. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Bewertungsgespräch.

Gespräch anfragen

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung; der Umsetzungszeitplan der EU-KI-Verordnung kann sich aufgrund laufender Revisionsverfahren ändern. Für eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bewertung kontaktieren Sie uns bitte.