Die erste rechtliche Entscheidung bei einer Gründung in Deutschland ist die Rechtsform. Die UG (haftungsbeschränkt) ist mit einem Euro Stammkapital zunächst attraktiv; für Start-ups mit Finanzierungsambitionen ist die GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital jedoch der Standard aus Investorensicht. Eine früh aufgesetzte Holding-Struktur — Gründer halten ihre Anteile über eine Holding statt privat — kann später erhebliche Steuervorteile bringen.
Zweiter Schritt: die Gründervereinbarung. Anteilsverteilung, Vesting, Good-/Bad-Leaver-Klauseln und Entscheidungsmechanismen gehören von Anfang an schriftlich fixiert. Scheidet ein:e Gründer:in früh aus und es gibt kein Vesting, bleibt ein wesentlicher Anteil bei jemandem, der nichts mehr beiträgt — eines der meistgeprüften Risiken in jeder Due Diligence.
Dritter Schritt: die Übertragung des geistigen Eigentums auf die Gesellschaft. Vor der Gründung entstandener Code, Designs und Markenrechte liegen bei den Gründern persönlich; ihre schriftliche Übertragung auf die Gesellschaft ist unverzichtbar.
In der Finanzierungsphase kommen Term Sheet, SAFE/Wandeldarlehen und Gesellschaftervereinbarungen auf den Tisch. Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutz und Vetorechte sollten in ihren wirtschaftlichen Folgen verstanden sein, bevor unterschrieben wird. Wenige Stunden Beratung in der Frühphase ersparen später monatelange Reparaturarbeiten.
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