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Firmengründung in Deutschland: Die wesentlichen Schritte

Firmengründung in Deutschland: Die wesentlichen Schritte
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Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland erschöpft sich nicht in der Eintragung ins Handelsregister. Die Wahl der Rechtsform, steuerliche Pflichten, Aufenthalts- und Arbeitsrecht, tätigkeitsbezogene Genehmigungen sowie die nach der Gründung zu erfüllenden behördlichen Pflichten sollten von Beginn an gemeinsam betrachtet werden. Die folgenden Schritte bieten Gründerinnen und Gründern, die eine Unternehmensgründung in Deutschland planen, einen allgemeinen Fahrplan.

1. Bestimmen Sie Ihr Geschäftsmodell und Ihre Gesellschaftsstruktur

Der erste Abschnitt des Gründungsverfahrens ist die rechtlich und wirtschaftlich zutreffende Strukturierung der geplanten Tätigkeit. Je nach Unternehmensgegenstand ist zu prüfen, ob ein Einzelunternehmen, eine UG (haftungsbeschränkt), eine GmbH oder eine andere Rechtsform vorzugswürdig ist; Gesellschafterstruktur, Kapitalbedarf, Steuerplanung und Haftungsregime sind dabei zusammen zu bewerten. Die richtige Wahl der Rechtsform ist entscheidend, um zahlreiche spätere rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

2. Prüfen Sie Ihren Aufenthalts- und Arbeitsstatus

Die Möglichkeit, in Deutschland eine Gesellschaft zu gründen, und das Recht, in dieser Gesellschaft tatsächlich tätig zu werden, führen nicht immer zum selben rechtlichen Ergebnis. Während das Verfahren für Unionsbürger anders verläuft, ist bei Drittstaatsangehörigen gesondert zu prüfen, ob der Aufenthaltstitel eine unternehmerische Tätigkeit gestattet. Erforderlichenfalls sollten geeignete Anträge auf einen Aufenthaltstitel parallel zum Gründungsverfahren geplant werden.

3. Bereiten Sie die Gründungsunterlagen vor

Je nach Rechtsform werden Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsführerbestellungen, Kapitalerklärungen und weitere Gründungsunterlagen erstellt. Bei Kapitalgesellschaften bilden die notarielle Beurkundung und die Anmeldungen zum Handelsregister die zentralen Abschnitte der Gründung. Werden die Unterlagen mit Blick auf die künftigen Bedürfnisse der Gesellschaft erstellt, trägt dies dazu bei, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

4. Schließen Sie die steuerlichen und behördlichen Anmeldungen ab

Nach der Gründung sind bei den zuständigen Stellen steuerliche und behördliche Anmeldungen vorzunehmen. Je nach Art der Tätigkeit sind die Pflichten gegenüber dem Finanzamt, dem Gewerbeamt, dem Handelsregister sowie gegebenenfalls der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder anderen berufsständischen Körperschaften zu erfüllen. Die Anmeldeverfahren können sich für freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten unterscheiden.

5. Vervollständigen Sie Ihre rechtliche Infrastruktur vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Damit die Geschäftstätigkeit nach der Gründung rechtssicher geführt werden kann, ist die vollständige Erstellung der internen und externen Rechtsdokumente von Bedeutung. Je nach Tätigkeitsfeld trägt die Überprüfung von Handelsverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), datenschutzrechtlichen Pflichten (DSGVO), internen Zuständigkeitsregelungen, gewerblichen Erlaubnissen und weiteren branchenspezifischen Pflichten dazu bei, spätere rechtliche Risiken zu verringern.

Dieser Leitfaden fasst den allgemeinen Rahmen des Gründungsverfahrens zusammen. Da Tätigkeitsfeld, Gesellschafterstruktur, Investitionsmodell und Aufenthaltsstatus jedes Vorhabens unterschiedlich sind, kann das anwendbare rechtliche Verfahren im Einzelfall abweichen.


Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

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