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Als Freelancer nach Deutschland: So funktioniert es

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Deutschland kennt für Selbständige zwei Kategorien: freie Berufe (Freiberufler — etwa Softwareentwickler, Architekten, Berater, Künstler) und Gewerbe. Die Einordnung wirkt sich unmittelbar auf Steuern, Kammerpflichten und die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis aus.

Aufenthaltsrechtliche Grundlage ist § 21 AufenthG. Für Freiberufler (Abs. 5) zählen vor allem: gesicherte Finanzierung der Tätigkeit, Absichtserklärungen potenzieller Auftraggeber, ein belastbarer Geschäftsplan und die Sicherung des Lebensunterhalts. Bei Antragstellenden über 45 wird zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge verlangt.

Für türkische Staatsangehörige gibt es eine Besonderheit: Die Stillhalteklausel des Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EU–Türkei kann bewirken, dass später eingeführte Verschärfungen bei der Niederlassungsfreiheit auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar sind — ein technisches, aber im Einzelfall wertvolles Argument.

Praktische Hinweise: Portfolio und Referenzen auf Deutsch aufbereiten, Krankenversicherung und Finanzplanung vollständig vorlegen, die Einordnung Freiberufler/Gewerbe mit steuerlicher Beratung klären. Der Antrag läuft über das Konsulat (D-Visum) oder einen Statuswechsel — der richtige Weg hängt vom aktuellen Status ab.


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